1. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
Für alle Verträge ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers in Verbindung mit diesen allgemeinen Verkaufs u. Lieferbedingungen maßgebend. Einer ausdrücklichen Zustimmungdes Bestellers bedarf es hierzu nicht. Einkaufs-u. sonstige allgemeine Vertragsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer auch dann nicht, wenn sich der Besteller ausdrücklich auf sie beruft und/oder der Lieferer ihrer Anwendbarkeit nicht widerspricht.
Sämtliche Angebote sind in bezug auf Preise, Menge, Lieferfristen und Lieferungsmöglichkeiten freibleibend. Die erteilten Aufträge gelten erst nach Auftragsbestätigung desLieferers als rechtsverbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Berechnung wird jeweils zu dem am Liefertag gültigen Preis vorgenommen. Der Lieferer ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich der Rohmaterial- u. Hilfsstoffpreise, der Löhne, Gehälter, Frachten, öffentlicher Abgaben oder sonstiger für die Kalkulation maßgeblicher Umstände eintritt.
Unsere Rechnungen sind zahlbar in Euro innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge, außer es wurden sonstige schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Aufrechnungs- u. Zurückhaltungsrechte sind gegenüber den Forderungen des Lieferers ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Lieferer berechtigt Verzugszinsen zu beanspruchen.
3. Frachtkosten
Die Frachtkosten werden nach Aufwand ( Gewicht , Ausmaße , Entfernung ) ermittelt.
4. Liefer- und Annahmefristen
Lieferfristen in Angeboten u. Auftragsbestätigungen des Lieferers werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch unverbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Besteller nicht zur Geltendmachung von Verzugs- , Schadensersatz- , oder sonstigen Ansprüchen zum Rücktritt vom Vertrag. Mangels besonderer Vereinbarungen ist der Lieferer zu Teilleistungen berechtigt. Besondere Ereignisse wie Streik , Aussperrung, Einfuhrbeschränkungen oder behördliche Anordnungen berechtigen den Lieferer zum Vertragsrücktritt. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Besteller nicht.
5. Bereitstellung
Der Versand und die Berechnung der Ware erfolgen unmittelbar nach Fertigstellung. Zu einer Lagerung der bestellten Ware ist der Lieferer nicht verpflichtet. Erfolgt eine Lagerung geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers.
6. Versand und Gefahrübertragung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers in jeder Form der Lieferung. Wird die Ware aus Gründen zurückgenommen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang beim Lieferer.
7. Beschaffenheit der Ware
Der Lieferer übernimmt nur die gleichen Garantien, welche die Vorlieferanten ihm gegenüber eingehen.
8. Haftung
Soweit gemäß Ziffer 6 der vorstehenden Bedingungen Beanstandungen der Menge, de Gewichtes und der Beschaffenheit der Ware zulässig sind, müssen Mängelrügen- unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügefrist- innerhalb von 14 Tagen, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Monaten nach Empfang der Ware erfolgen.
Den Besteller trifft die Beweislast, ob es sich um versteckte Mängel handelt. Ist die Ware in irgendeiner Form be-oder verarbeitet, sind Mängelrügen ausgeschlossen.
Bei berechtigten , fristgerechten Beanstandungen wird gegen Rückgabe des fehlerhaften Materials Ersatz geliefert, vorausgesetzt, daß sich die Ware noch im Zustand der Lieferung befindet.Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, wie zB. Ein Recht auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder dergleichen , sind ausgeschlossen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung der Rechnungsbeträge.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung der Geschäftsverbindung gegenwärtig oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüchen vor.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Friedrichsdorf.